1. GELTUNGSBEREICH
Die folgenden Bedingungen gelten für die Bestellung, den Verkauf und die Lieferung aller unserer Sachen sowie für die Erbringung unserer Dienstleistungen, darin inbegriffen Beratung, Lagerung und Transport, sowie für die betreffenden Zahlungen. Mündliche Absprachen, die mit diesen Bedingungen kollidieren, sind nur wirksam, wenn und soweit wir diese bestätigt haben, und auch dann gilt die Wirksamkeit nur für die betreffende Absprache selbst. Für den Fall, dass bezüglich einzelner Aspekte besondere Bedingungen vereinbart wurden, gelten für die übrigen Aspekte weiterhin unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen von unseren Verkaufsbedingungen und mündliche Absprachen sind nur dann verbindlich, wenn diese von unserer Seite schriftlich bestätigt wurden. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen die männliche Form (er, sein usw.) verwendet, ist gleichzeitig auch immer die weibliche Form inbegriffen (sie, ihr usw.).
2. ANGEBOTE
Unsere gesamten Angebote verstehen sich auch bezüglich der Preise stets als unverbindliche Angaben. Die unverbindlichen Angebote können auch – in Abweichung von Artikel 219 Absatz 2 Buch 6 BW [Bürgerliches Gesetzbuch der Niederlande] – noch nach der Annahme widerrufen werden, und zwar so lange, bis wir uns ausdrücklich mit der Annahme des Angebots einverstanden erklärt haben. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf Artikel 4 a) dieser Bedingungen.
3. PREISE
a) Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich unsere Preise frei Haus. Bei Bestellungen unterhalb eines festgelegten Betrages werden Fracht- und Verwaltungskosten gemäß unserer zum Zeitpunkt der Abwicklung der Bestellungen geltenden Regelung in Rechnung gestellt.
b) Unsere Kursberichte und Preisangaben beinhalten keine Angebote.
c) Die Kosten für Lieferungen per Nachnahme hat stets der Abnehmer zu tragen. Die Kosten für Expresslieferungen hat der Abnehmer dann zu tragen, wenn dieser um Expresslieferung gebeten hat.
d) Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich unsere Preise zuzüglich Mehrwertsteuer.
4. BESTELLUNGEN/AUFTRÄGE
a) Verträge mit uns kommen erst zu Stande, nachdem wir die Bestellung schriftlich akzeptiert oder bestätigt haben, oder - bei Fehlen einer solchen Erklärung - dadurch zu Stande, dass wir die Bestellung ausführen. Wir sind berechtigt, ohne Angabe von Gründen Bestellungen oder Aufträge abzulehnen oder ausschließlich unter der Bedingung zu akzeptieren, dass die Versendung per Nachnahme oder nach Vorauszahlung erfolgt, wobei der Abnehmer in einem solchen Fall entsprechend informiert wird.
b) Unsere Abnehmer können aus einem Vertrag(steil) keine Rechte herleiten, soweit sich herausstellt, dass dieser Vertrag(steil) mit gesetzlichen Bestimmungen kollidiert, und zwar insbesondere mit solchen Bestimmungen, die auf dem Wet Gewasbeschermingsmiddelen en Biocide [Pflanzenschutzmittel- und Biozidgesetz] und dem Meststoffenwet [Düngemittelgesetz] basieren oder daraus hervorgehen.
c) Die Bestellungen werden unter Berücksichtigung unserer Verarbeitungsmöglichkeiten und Vorräte so schnell wie möglich ausgeführt.
d) Wurde Lieferung in mehreren Teillieferungen vereinbart, gilt im Hinblick auf die Anwendung dieser Bedingungen sowie der sonstigen einschlägigen Rechtsvorschriften jede Teillieferung als gesonderte Bestellung.
5. VERSAND/LIEFERUNG
a) Die Lieferung erfolgt gemäß den Vorschriften des Wet Gewasbeschermingsmiddelen en Biocide [Pflanzenschutzmittel- und Biozidgesetzes] und des Meststoffenwet [Düngemittelgesetzes] oder gemäß den Vorschriften, die aus diesen Gesetzen hervorgehen, sowie gemäß den auf diesen Gesetzen basierenden Regelungen und Verfügungen und gemäß anderen spezifisch auf diese Branche gerichteten staatlichen Maßnahmen.
b) Der Transport von Sachen, die nicht franko an die Adresse des Abnehmers geliefert werden, erfolgt auf Gefahr des Abnehmers; es wird unterstellt, dass die Lieferung der Sachen in dem Zeitpunkt erfolgt ist, in dem die Sachen auf unserem Betriebsgelände in das Transportmittel geladen wurden.
c) Im Falle der Franko-Lieferung bestimmen wir selbst die Transportart. Wenn infolge einer Handlung oder eines Unterlassens des Transporteurs beim Ausladen der Sachen eine Haftung gegenüber dem Abnehmer entsteht, haften wir lediglich, soweit wir hinsichtlich des betreffenden Schadens Regress bei dem Transporteur nehmen können. Es wird unterstellt, dass die Lieferung der Sachen an den Abnehmer im Zeitpunkt der Beendigung des Ausladevorgangs erfolgt ist, wobei der Abnehmer ab diesem Zeitpunkt die Kosten und Gefahr für diese Sachen trägt. Das Ausladen der Kaufsache erfolgt erst nach gemeinsamer Absprache zwischen dem Abnehmer und uns, jedoch immer innerhalb einer von uns zu bestimmenden angemessenen Frist, wobei der Abnehmer – wenn er bei der Auslieferung nicht anwesend ist und sich auch nicht vertreten lässt – dafür zu sorgen hat, dass die Person, die mit der Auslieferung der Produkte betraut wurde, Zugang zu dem abgeschlossenen Raum, in dem die Produkte gelagert werden müssen, erhält. Wenn der Abnehmer die in diesem Absatz genannten Verpflichtungen nicht erfüllt, hat er die dadurch notwendigerweise zusätzlich entstehenden Kosten zu tragen.
d) Wenn die Sachen aus Gründen, die uns nicht vorzuwerfen sind und auch nicht in unsere Risikosphäre fallen, nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Zeitpunkt der Bestellung ausgeliefert worden sind, wird unterstellt, dass diese Sachen im Auftrag und auf Kosten des Abnehmers bei uns gelagert werden.
e) Wenn ein Teil einer Bestellung zur Auslieferung bereitsteht, können wir nach unserem eigenen Ermessen diesen Teil bereits ausliefern oder abwarten, bis die gesamte Liefersache zur Auslieferung bereitsteht. Im ersten Fall müssen unsere Rechnungen, die sich auf anteilige bereits erfolgte Lieferungen beziehen, gemäß den für die gesamte Bestellung geltenden Zahlungsbedingungen beglichen werden.
f) Die Absätze b, c und d finden keine Anwendung auf den Verbrauchsgüterkauf im Sinne von Art. 5 Buch 7 BW [Bürgerliches Gesetzbuch der Niederlande].
6. VERPACKUNG
a) Wenn die Verpackung in Rechnung gestellt wird, sind die entsprechenden Kosten gleichzeitig mit der Zahlung der Hauptsumme zu begleichen. Eine Erstattung dessen, was gemäß diesem Artikel an uns gezahlt wurde, erfolgt nur bei Franko-Abgabe von wieder verwendbaren Verpackungen innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der Lieferung.
b) Wenn zwischen dem Abnehmer und uns zur Verpackungsart keine Einigung erzielt wurde oder wenn wir uns aus angemessenen Gründen nicht an die Vereinbarung bezüglich der Verpackungsart halten können und daher eine abweichende Verpackungsart wählen, bestimmen wir selbst die abweichende Verpackungsart, ohne dass wir diesbezüglich in irgendeiner Hinsicht haften.
c) Es wird unterstellt, dass wir die Verpackung in gutem Zustand geliefert haben, es sei denn, der Abnehmer hat uns innerhalb von fünf Tagen nach der Lieferung schriftlich darüber informiert, dass sich die Verpackung nicht in gutem Zustand befunden hat. Bei Abgabe von Verpackungen sind wir berechtigt, eine Kürzung vorzunehmen, wenn sich herausstellt, dass sich die Verpackungen, aus welchen Gründen auch immer, in verschlechtertem Zustand befinden.
7. BEZAHLUNG
a) Wird der Inhalt unserer Rechnungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum beanstandet, gelten die Rechnungen als vollumfänglich ordnungsgemäß und wird unterstellt, dass diese eine korrekte Wiedergabe des Liefergegenstandes und der vereinbarten Bedingungen enthalten, es sei denn, wir treten den Gegenbeweis an.
b) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, müssen unsere Rechnungen spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum vollständig beglichen sein. Wenn die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt ist, befindet sich der Abnehmer von Rechts wegen in Verzug und ist ab diesem Tag zur Zahlung der gesetzlich geregelten Zinsen verpflichtet.
c) Die außergerichtlichen Kosten hat der säumige Schuldner zu tragen. Diese Kosten betragen mindestens 15% des einzufordernden Betrages.
d) Schecks, Wechsel und Geldbeträge in ausländischer Währung gelten erst dann als Bezahlung, nachdem uns die fälligen Beträge unwiderruflich gutgeschrieben worden sind.
8. AUFRECHNUNGSVERBOT
Eine Aufrechnung von Forderungen mit unseren Forderungen ist ausgeschlossen.
9. BEANSTANDUNGEN UND RÜCKSENDUNGEN
a) Beschwerden zu fehlenden oder nicht bestellten Sachen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Abnehmer hat uns innerhalb von drei (3) Tagen nach Lieferung der Sachen über das zu wenig oder zu viel Gelieferte zu informieren. Beschwerden zur Beschaffenheit von Sachen sind uns innerhalb von acht (8) Tagen nach Lieferung (eines Teils) der Sachen schriftlich und mit angemessener Begründung mitzuteilen. Bei Versäumnis der Erfüllung dieser Pflichten verfällt jegliche Haftung unsererseits für Schäden. Der Abnehmer ist verpflichtet, uns die Möglichkeit einzuräumen, die Beschwerden zu untersuchen.
b) Die Rücksendung von Sachen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Abnehmers. Wir nehmen zurückgeschickte Sachen nur an, wenn und soweit wir uns vorab schriftlich mit dieser Rücksendung einverstanden erklärt haben, und zudem nur dann, wenn diese Sachen in der Originalverpackung an die von uns mitgeteilte Adresse geschickt werden und sich die Sachen in dem Zustand befinden, die sie zum Zeitpunkt der Lieferung an den Abnehmer aufwiesen haben.
c) Eine Gutschrift erfolgt bei Rücksendungen auf der Grundlage des dem Abnehmer in Rechnung gestellten Kaufpreises, wobei gilt, dass der gutzuschreibende Betrag keinesfalls den Betrag des Preises übersteigt, den wir dem Abnehmer an dem Tag, an dem die zurückgeschickten Sachen an uns geliefert werden, berechnen würden.
10. EIGENTUMSVORBEHALT/ABTRETUNG
a) Das Eigentum der von uns zu liefernden bzw. gelieferten Sachen geht erst nach vollständiger Bezahlung aller offenen Forderungen aus dem betreffenden Vertrag im Sinne von Art. 92 Buch 3 BW [Bürgerliches Gesetzbuch der Niederlande] oder – wenn im Rahmen eines laufenden Kontos geliefert wird – erst nach Begleichung des möglicherweise zu Lasten des Abnehmers bestehenden Saldos auf den Abnehmer über. Die Annahme von Wechseln oder anderen Order- oder Inhaberpapieren gilt in diesem Zusammenhang nicht als Bezahlung.
b) Die Sachen dürfen von dem Abnehmer im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftsausübung weiterverkauft oder verwendet, nicht jedoch verpfändet werden und ebenso wenig als Sicherheit im Hinblick auf eine Forderung eines Dritten dienen. Der Abnehmer muss die Sachen gesondert lagern, so dass diese immer als von uns gelieferte Sachen zu identifizieren sind. Der Abnehmer überträgt uns im Voraus seine gesamten Forderungen, die er gegenüber Dritten für an Dritte weiterverkaufte, aber noch nicht an uns gezahlte Sachen besitzt, wobei wir diese Übertragung im Voraus annehmen, ohne dass es einer Urkunde bedarf. Auf erstes Anfordern von unserer Seite teilt der Abnehmer die Namen und Adressen dieser Dritten mit. Wir sind befugt, die Mitteilung über diese Abtretung Dritten in ihrer Eigenschaft als Schuldner zuzustellen und anschließend die von dem Zessionar empfangenen Geldbeträge mit unserer Forderung zu verrechnen, wobei wir verpflichtet sind, einen etwaigen Überschuss nach Abzug aller entstandenen Kosten dem Abnehmer zu übertragen.
11. HÖHERE GEWALT
Als höhere Gewalt gelten in jedem Fall: Naturkatastrophen, erkranktes Personal, betriebliche Störungen, Mangel an Rohstoffen, Transportschwierigkeiten, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Maßnahmen anlässlich einer Mobilisierung, Kriegstaten, Bürgerkrieg, bewaffnete internationale Aktionen und feindliche Invasionen, atomare Reaktionen usw. Dies gilt auch dann, wenn diese Behinderungen bei dem Hersteller auftreten, bei dem wir selbst unsere Bestellungen getätigt haben, oder wenn sich diese Behinderungen infolge der von dem Hersteller ergriffenen Maßnahmen ereignen.
12. HAFTUNG
Wenn wir gegenüber dem Abnehmer haften und diese Haftung von einer von uns diesbezüglich abgeschlossenen Versicherung gedeckt ist, haften wir lediglich bis zu dem Betrag, den die Versicherung auszahlt. Wenn wir haften und diese Haftung nicht gedeckt ist oder die Versicherung aus einer von uns diesbezüglich abgeschlossenen Versicherung keine Auszahlung leistet, ist die Pflicht zur Leistung von Schadensersatz unabhängig vom Rechtsgrund jederzeit begrenzt auf maximal den Rechnungswert des verbrauchten Teils der Lieferung der Sachen, bezüglich dessen der Schaden entstanden ist, oder auf maximal den Rechnungswert der von uns erbrachten Beratungen und Erläuterungen und bei Fehlen eines Rechnungswerts auf maximal 1.000 EUR.
13. AUSSETZUNG/AUFLÖSUNG
Bei Beantragung oder Zuerkennung eines gesetzlichen Zahlungsaufschubs, bei Insolvenz oder Liquidation, Auflösung oder Beendigung der abnehmenden Gesellschaft oder bei Tod des Abnehmers sind wir berechtigt, den Vertrag ohne richterliche Intervention – auf Wunsch teilweise – aufzulösen. In diesen Fällen werden alle Forderungen, die wir gegenüber dem Abnehmer besitzen, in ihrer Gesamtheit sofort fällig.
14. STREITFÄLLE UND ANWENDBARES RECHT
a) Auf alle von uns geschlossenen Verträge findet niederländisches Recht Anwendung.
b) Für rechtliche Forderungen zwischen den Parteien bildet die Arrondissementsrechtbank in Dordrecht den ausschließlichen Gerichtsstand.
c) Ist die Gegenpartei ein Verbraucher im Sinne des Gesetzes, findet b) keine Anwendung. Stattdessen erhält die Gegenpartei die Gelegenheit, innerhalb eines Monats, nachdem wir uns schriftlich auf diesen Artikel berufen haben, schriftlich mitzuteilen, dass sie die Entscheidung des Rechtsstreits durch den gesetzlich zuständigen Richter wünscht. Im letztgenannten Fall findet das Verfahren dann vor dem letztgenannten Richter statt.
15. ÄNDERUNGEN
a) Wir behalten uns das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit oder in Bezug auf bestimmte Bestandteile oder bestimmte Angelegenheiten oder Abnehmer zu ändern.
b) Wir behalten uns das Recht vor, ohne vorherige Mitteilung Preise und Lieferbedingungen zu ändern. Der Abnehmer ist berechtigt, im Falle der Änderung von Preisen oder Lieferbedingungen bereits getätigte Bestellungen innerhalb von acht Tagen nach diesen Änderungen zu widerrufen, soweit hinsichtlich dieser Bestellungen noch keine (Teil-)Lieferung erfolgt ist.
c) Sollte irgendeine der Klauseln aus den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln.
d) Sollte der Richter eine der oben aufgeführten Bestimmungen für unverbindlich erklären, werden sich die Parteien hinsichtlich des Inhaltes einer Ersatzklausel beraten.
16. INKRAFTTRETEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 22. Dezember 2008 in Kraft und wurden an diesem Datum bei der Geschäftsstelle der Rechtbank in Dordrecht hinterlegt.
Dies ist eine Übersetzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung, in der diese bei der Rechtbank te Dordrecht [dem Gericht in Dordrecht] am 22.12.2008 hinterlegt wurden. Ausschlaggebend ist der Text der niederländischen Fassung.
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